[GUIDE] How to use Webflow in the GDPR Space | Wie du Webflow im Rahmen der DSGVO nutzen kannst

Hey @MartyL,

grundsätzlich hast du Recht, solang der Nutzer zustimmt, könnten wir theoretisch alles tun, allerdings sind das 2 paar Schuhe. Aktuell wird von der EU das Datenschutzniveau außereuropäischer Unternehmen durch die Kippung des EU-US Privacy Shields erstmal nicht als angemessen angesehen.
Daher wird jeder Datenschützer sagen: “Ist ja schön und gut, dass der Nutzer der Verarbeitung auf ausländischen Servern von ausländischen Unternehmen zugestimmt hat, aber dennoch kann er sein Durchsetzungsrecht nicht geltend machen und deutsches Recht zum Schutz seiner Daten anwenden.”

Deshalb kann ich persönlich nur davon abraten, trotz ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers, das Formular zu nutzen, solang die rechtliche Grundlage nicht vorhanden bzw. so unklar ist, wie jetzt.